Willkommen auf der Webseite des Friedhofes Güstrow

Kurz über uns

Der Friedhof Güstrow befindet sich in Trägerschaft der ev.-Luth Pfarrkirchengemeinde Güstrow. Als beratendes Gremium gibt es den Friedhofsausschuss in dem Pfarrgemeinde, Domgemeinde und die Barlachstadt Güstrow gemeinsam berät und Entscheidungen trifft.

Wie ist der Friedhof Güstrow am jetztigen Ort entstanden?

1833 wurde der heutige evangelisch-lutherische Friedhof Güstrow als der “Neue Begräbnisplatz vor dem Mühlenthore” angelegt.

Die Überlegungen hierzu lagen jedoch schon weiter zurück. Jahrhundertelang war der Kirchhof der vorherrschende Begräbnisplatz. Zwischen 1750 und 1850 ist in fast ganz Europa zeitgleich die Ablösung der innerstädtischen Kirchhöfe durch neue Friedhöfe an der städtischen Peripherie festzustellen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum Einen waren es die sich wandelnden Einstellungen zur Natur und zur Kunst in der Aufklärung, zum Anderen die öffentlichen sozialkritischen Auseinandersetzungen über eine hygienische, vernünftige Bestattung (Voltaire/Rossett) und die geänderte Einstellung zum Tod.

Kindergräber
Aktuelles

Leistungen

Das können wir für Sie tun

Trauerfeiern in der Großen und Kleinen Trauerhalle

Erstanlage von Grabstätten

Jährliche Grabpflege

Dauergrabpflege (für die gesamte Ruhezeit)

Gärtnerische Leistungen

Einebnen der Gräber

Bestattungsarten

auf dem Güstrower Friedhof

350 EUR
hierzu gehören z.B. Bestattungen in Erdwahlgräbern oder Rasenreihengräbern

250 EUR
hierzu gehören u.a. Bestattungen in Wahlgräbern, Gemeinschaftsgräbern oder auch eine anonyme Bestattung

Kontakt und Anfahrt

Ihre Ansprechpartner

Holger Büttner

03843 / 23 00 14

Corinna Trost

03843 / 23 00 12

Sprechstunden und Bürozeiten:

Mo – Fr: 08:00 – 11:30

und nach Vereinbarung

Der Weg zu uns geht durch
Sankt-Jürgens-Weg 22

Kostenlose Parkplätze für Kunden

In Trägerschaft der

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Große Trauerhalle

Trauerfeiern in der Großen Trauerhalle

Die Große Trauerhalle befindet sich direkt an der Rostocker Chaussee. In der Halle finden bis zu 130 Trauergäste Platz. Es steht eine Orgel, sowie eine Lautsprecheranlage zur Sprachverstärkung bereit. Bei größeren Trauerfeiern gibt es auch die Möglichkeit der Musik- und Sprachübertragung in den Außenbereich.

Die Grunddekoration, sowie mehrere Kerzenleuchter werden durch die Friedhofsverwaltung gestellt. Die Öffnung der Trauerhallen erfolgt ca. 15 – 20 Minuten vor Beginn der Trauerfeier.

Die Trauerfeier- bzw. Bestattungszeiten sind Montag – Freitag, jeweils um

09.00,10.00, 11.00, 12.30, 13.30 und 14.30 Uhr.

Kleine Trauerhalle

Trauerfeiern in der Kleinen Trauerhalle

Die Kleine Trauerhalle befindet sich am Eingang vom Parkplatz am St.-Jürgens-Weg. In der Halle ist für maximal 18 Trauergäste Platz. Auch hier sind Kerzenleuchter und eine Grunddekoration vorhanden.

Die Trauerfeier- bzw. Bestattungszeiten sind Montag – Freitag, jeweils um

09.00 Uhr / 10.00 Uhr  / 11.00 Uhr / 12.30 Uhr / 13.30 und 14.30 Uhr.

Erstanlage von Grabstätten

Zu einer Bestattung müssen nicht selten Gewächse von der Grabstelle entfernt werden, um die Beisetzung durchführen zu können. Auch bei einem Neuerwerb einer Grabstätte ist es meist nicht mit der Aufstellung des Grabsteines getan.

Die Friedhofsverwaltung bietet an, einen Kostenvoranschlag nach den Vorstellungen der Angehörigen zu erstellen.

Jährliche Grabpflege

Durch die Friedhofsverwaltung wird angeboten Urnen- und Erdwahlgräber in zwei verschiedenen Stufen zu pflegen. Hierzu werden am Anfang jeden Jahres Angebote, bzw. die entsprechenden Rechnungen versandt.

Nach dem Zahlungseingang werden diese Grabstätten entsprechend dem Pflegewunsch auf die Grabpflegeliste gesetzt. Eine Grabpflege erfolgt nur nach Zahlungseingang.

Die Kosten sind wie folgt gestaffelt:

GrabartOhne BepflanzungMit Bepflanzung und Eindecken
Urnenwahlgrabstätte180,-- €230,-- €
Erdwahlgrab, einstellig210,-- €260,-- €
Erdwahlgrab, zweistellig360,-- €460,-- €
Erdwahlgrab, dreistellig420,-- €590,-- €

Dauergrabpflege

Die Ruhezeit für alle Bestattungsarten auf dem Güstrower Friedhof beträgt 25 Jahre.

Die Friedhofsverwaltung bietet an, im Rahmen einer Vorauszahlung (Legat) die Gräber für die gesamte Ruhezeit zu pflegen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die Grabpflege nur so lange ausgeführt werden kann, wie das eingezahlte Kapital ausreicht.

Sollte es in der Zukunft zu Preissteigerungen kommen, kann es sein, dass der eingezahlte Betrag vorzeitig aufgebraucht ist.

Vor der Anlage solch eines Legates ist eine Beratung durch die Friedhofsverwaltung unbedingt erforderlich.

Gärtnerische Leistungen

Auch sonstige gärtnerische Leistungen werden durch die Friedhofsverwaltung angeboten. Dieses sind z. B. das Schneiden von Hecken, Entfernen einzelner Gewächse, Lieferung von Gestecken, sowie Bereitstellung von Blumensträußen zu bestimmten Gedenktagen.

Diese Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Auf Wunsch wird vorher ein Kostenvoranschlag erstellt.

Einebnen der Gräber

Nach dem Ablauf der Ruhezeit, sowie auch bei der Inanspruchnahme der vorzeitigen Grabaufgabe ist es notwendig alle Gewächse, sowie sonstige Gegenstände von der Grabstelle zu entfernen.

Diese Leistung wird auch durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Hier erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. Dabei wird darauf geachtet, dass die Fläche nach der Beräumung glatt und mit Rasen eingesät ist.

Sollte die Friedhofsverwaltung mit dieser Leistung beauftragt werden, ist ein schriftlicher Auftrag notwendig.

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